Sportbootführerschein

Jeder Bewerber, der die Prüfung für den Sportbootführerschein ablegen will, ist verpflichtet, einen ärztlichen Eignungstest durchzuführen. Vor der Untersuchung muss sich der Bewerber mit einem Personalausweis oder ähnlichem ausweisen.

Während der ärztlichen Untersuchung wird sowohl das Sehvermögen als auch das Hörvermögen getestet. Wenn das Sehvermögen stark eingeschränkt ist wird ein Augenarzt hinzugezogen, wenn aber das Hörvermögen stark eingeschränkt ist, muss ein HNO-Arzt (Hals-Nasen-Ohren-Arzt) hinzugezogen werden.

Außer dem Sehvermögen und dem Hörvermögen werden andere Befunde, die zu einer Beeinträchtigung der Tauglichkeit führen, dokumentiert.

Hierzu zählen sowohl körperliche als auch geistige Mängel wie:

  • Epilepsie (Anfallsleiden) oder andere Funktionsstörungen des Gehirns
  • Narkolepsie (zwanghafte Schlafanfälle am Tag)
  • Krankheiten, die mit Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen einhergehen (z. B. zerebellare Ataxie – Erkrankung des Kleinhirns, die zu einer Störung der Koordination von Bewegungsabläufen führt)
  • Erkrankungen bzw. Schädigungen des Zentralen Nervensystems, z. B. funktionelle Störungen nach Schädelverletzungen (Schädel-Hirn-Trauma)
  • Gemüts- und/oder Geisteskrankheiten (z. B. Depressionen)
  • Diabetes mellitus (vor allem ein schlecht eingestellter Diabetes mit hohen Blutzuckerschwankungen)
  • erhebliche Störungen von endokrinen Drüsen wie der Schilddrüse oder der Nebenniere (z. B. Hyperthyreose (Schilddrüsenüberfunktion); Hypothyreose – Schilddrüsenunterfunktion)
  • schwere Erkrankungen der blutbildenden Systeme (Erkrankungen des Knochenmarks, z. B. Leukämie – Blutkrebs)
  • Asthma bronchiale – anfallsweise auftretende Atemnot
  • Herz- oder Kreislauferkrankungen mit Verminderung der Leistungsfähigkeit, starken Blutdruckschwankungen oder erhöhtem Herzinfarktrisiko (z. B. Koronare Herzkrankheit (KHK); Hypertonie (Bluthochdruck); Herzinsuffizienz – ausgeprägte Herzmuskelschwäche)
  • Neigung zu Nieren- und Gallenkoliken
  • Verlust von Gliedmaßen oder Missbildungen, die zu einer Beeinträchtigung der Greifsicherheit und Gang- bzw. Standsicherheit führen (z. B. Amputation nach einem Unfall)
  • Alkohol- oder Drogenmissbrauch

Ihr Nutzen

Für eine sichere Freizeitgestaltung mit dem Sportboot ist der Eignungstest als sinnvolle Maßnahme vor dem Prüfungsantritt zu sehen. Dieser Test dient der Sicherheit des Bewerbers selbst und anderer Personen.